Abnahmekontrolle
- Elektroinstallationen (ausser Wohnungsbauten), welche durch einen Elektroinstallateur ausgeführt wurden, müssen innerhalb vom 6 Monaten gemäss
Niederspannungsinstallationsverordnung (NIV) einer Abnahmekontrolle unterzogen werden. Die elektrischen Installationen werden von einer kontrollberechtigten Person eines
unabhängigen Kontrollorganes einer Kontrolle unterzogen. Bei der Abnahmekontrolle werden die Werte der Schlusskontrolle geprüft.
- Nach der Abnahmekontrolle erhalten sie einen Sicherheitsnachweis (SiNa) mit der Unterschrift des unabhängigen Kontrollorganes, welchen Sie bis zur nächsten
periodischen Kontrolle aufbewahren müssen.